
Hier finden Sie unsere AGBs
1. Die Firma Dietmar Grünberg Immobilien übt Nachweis und Vermittlungstätigkeiten hinsichtlich des Abschlusses von Kauf-, Miet- und Pachtverträgen über bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohn- und Gewerberäume aus.
2. Die Firma wird regelmäßig für beide Vertragsparteien (Eigentümer und Käufer bzw. Mieter oder Pächter) gegen Entgelt tätig. Der Ausschluss dieser Doppeltätigkeit bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen der Maklerfirma und dem Auftraggeber.
3. Die Höhe der im Einzelfall zu entrichtenden Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé bzw. wird zwischen Makler und Auftraggeber einzelfallbezogen vereinbart.
4. Die Provision ist mit Abschluss eines auf unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises zustande gekommenen Vertrages verdient und fällig.
5. Zu Besichtigungen und Vertragsverhandlungen ist in jedem Fall unsere Firma hinzuzuziehen. Wir haben Anspruch auf Benennung der Vertragsparteien, auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine Vertragsabschrift inkl. aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen.
6. Sämtliche Angebote, Informationen und Mitteilungen des Immobilienbüros sind nur für den Empfänger bestimmt. Sie sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten in keiner Form zugänglich gemacht werden. Ein Verstoß gegen dieses Vertraulichkeitsangbot begründet, im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten, einen Schadenersatzanspruch des Immobilienbüros gegenüber dem Empfänger auf die ihm hierdurch gegebenenfalls entgangene Provision.
7. Ist dem Empfänger ein Angebot bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich unter Angabe der Quelle der Immobilienfirma anzuzeigen. Verstößt er gegen diese Verpflichtung, begründet dies einen Schadenersatzanspruch des Immobilienbüros.
8. Alle Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen und ähnlichen Informationen des Immobilienbüros beruhen ausschließlich auf vom Objekteigentümer erteilten Auskünften. Sie wurden von der Immobilienfirma in geschäftsüblicher Weise einer Plausibilitätskontrolle unterzogen. Eine Überprüfung in tatsächlicher Hinsicht insbesondere durch Aufmaß, technische Untersuchungen oder Einholung rechtlicher oder wirtschaftlicher Auskünfte erfolgt durch das Immobilienbüro nicht. Schadenersatzansprüche gegen das Immobilienbüro werden daher, soweit sie sich nicht auf Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Geschädigten oder grob Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz des Immobilienbüros begründen, ausgeschlossen
9. Für Makler mit Vollkaufleuten gilt der Sitz des Immobilienbüros als Erfüllungsort und Gerichtstand.
10. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
11. Diese AGB sind von den Empfängern unserer Angebote angenommen und deren Maklerauftrag gilt als erteilt, wenn sie von den Angeboten Gebrauch machen oder darüber Verhandlungen führen.
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